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Hausordnung
Das Zusammenleben mehrerer Parteien in einem
Mehrfamilienhaus setzt gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz voraus.
Um allen ein angenehmes Wohnen zu ermöglichen, gelten nachstehende
Richtlinien:
Reinigung
Es darf erwartet werden, dass die Wohnung gepflegt
und zu den Einrichtungen der Wohnsiedlung Sorge getragen wird.
Treppen und Türvorlagen sind im wöchentlichen Turnus zu reinigen
Diese Arbeiten werden nach Stockwerken wie folgt verteilt:
Mieter im Parterre: Hauseingang, Vorpodest, Kellertreppe, Treppe bis und mit
Parterre, inkl. Parterre-Podest
Mieter 1. Stock:Treppe vom Parterre bis 1. Stock, inkl.
Podest 1. Stock
Mieter
2. Stock:Treppe vom 1. bis 2. Stock, inkl. Podest 2. Stock
Die Bewohner der Alterssiedlung Hännisweg und Erlenweg sind davon
befreit.
Waschküche
Über die Reihenfolge in der Benützung der
Waschküche und des Trocknungsraums verständigen sich die Mieter mit dem
Hauswart oder richten sich nach dem Waschplan. Waschen ausserhalb des
ordentlichen Turnus und Abtausch in der festgelegten Ordnung sind bei
gegenseitiger Vereinbarung möglich. Hingegen hat der Mieter im
ordentlichen Turnus das Vorrecht.
Das Benützen der Waschmaschine ist aus Rücksicht auf die Mitbewohner
an Sonntagen nicht gestattet.
Waschzeiten: Zwischen 06.30 und 20.30 Uhr (Sperrzeiten beachten)
Nach jeder Wäsche sind die Waschmaschine, der
Waschtrog und die Hahnen zu putzen. Im Turnus müssen alle Mieter nach
Plan die Waschküche, den Trocknungsraum inkl. Fenster gründlich
reinigen.
Schliessen der
Haus- und Untergeschosstüren
Diese werden in der Regel vom Hauswart um 20 Uhr im
Winter und um 21 Uhr im Sommer geschlossen. Wer später ein- oder ausgeht,
ist verpflichtet, die Türen wieder abzuschliessen.
Einhaltung der
Ruhe
Bitte vermeiden Sie jegliche Ruhestörung. Mittagsruhe
12.00 Uhr bis 13.30 Uhr. Sie
unterlassen von 22 – 7 Uhr lärmverursachende Beschäftigungen, laute
Musik, Teppichklopfen, Hämmern, Musizieren, Baden, Diskussionen im
Treppenhaus. Sie schliessen bez. öffnen Türen, Fensterläden und Storen
möglichst leise.
Allgemeines
Das Anbringen von Antennen u.ä. an der Aussenseite des Hauses ist
nicht gestattet
Das Füttern der Vogel ist aus Rücksicht auf die Hausfassaden in
unseren Siedlungen untersagt.
Küchenabfälle gehören nicht auf Rasen und Balkon
Es ist untersagt, an Sonntagen Wäsche und Kleider im Freien
aufzuhängen
Vor Sturm und Regen ist der Mieter verpflichtet, für rechtzeitiges
Schliessen der Fenster oder Einziehen der Storen besorgt zu sein
Sorgfältiges Giessen der Blumen auf dem Balkon verhindert
Belästigungen der untern Mieter
In die WC-Schüssel sollen keine Küchenabfälle oder feste
Gegenstände geleert werden
Warm- oder Kaltwasser soll nicht unnötig laufen gelassen werden
Im Estrich sind das Rauchen und die Verwendung von Zündhölzern und
Kerzen untersagt
Das Reinigen von Mofas und Velos ist nur im Veloraum oder draussen
erlaubt
Eltern achten darauf, dass Kinderspielzeuge draussen nicht tagelang
unbenützt herumliegen
Zu den Rasen- und Blumenanlagen ist Sorge zu tragen
Das Halten von Hunden, Katzen ist verboten (s. Art. 5 Mietvertrag)
Schäden, die aus Nichtbeachtung der Hausordnung, durch
unsorgfältiges Behandeln der Mieträume und falsches Bedienen der
Apparate entstehen, gehen zulasten des fehlbaren Mieters.
Beanstandungen der Mieter sind schriftlich an die Verwaltung zu
richten.
Die Hausordnung ist ein integrierender Bestandteil des Mietvertrages.
3604 Thun, 29. März 2009
Wohnbaugenossenschaft Stern
3604 Thun
Die Verwaltung
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