58 Jahre Wohnbau-Genossenschaft                                  

                   Stern Thun                                                                   

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      Unser Motto: Schöner wohnen zu günstigen Mietzinsen

        WBG Stern wünscht alles liebe und gute im neuen Jahr

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Hausordnung

Das Zusammenleben mehrerer Parteien in einem Mehrfamilienhaus setzt gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz voraus. Um allen ein angenehmes Wohnen zu ermöglichen, gelten nachstehende Richtlinien:

Reinigung

Es darf erwartet werden, dass die Wohnung gepflegt und zu den Einrichtungen der Wohnsiedlung Sorge getragen wird.

Treppen und Türvorlagen sind im wöchentlichen Turnus zu reinigen

Diese Arbeiten werden nach Stockwerken wie folgt verteilt:

           Mieter im Parterre: Hauseingang, Vorpodest, Kellertreppe, Treppe bis und mit Parterre, inkl. Parterre-Podest

           Mieter 1. Stock:Treppe vom Parterre bis 1. Stock, inkl. Podest 1. Stock 

 Mieter 2. Stock:Treppe vom 1. bis 2. Stock, inkl. Podest 2. Stock

Die Bewohner der Alterssiedlung Hännisweg und Erlenweg sind davon befreit.

Waschküche

Über die Reihenfolge in der Benützung der Waschküche und des Trocknungsraums verständigen sich die Mieter mit dem Hauswart oder richten sich nach dem Waschplan. Waschen ausserhalb des ordentlichen Turnus und Abtausch in der festgelegten Ordnung sind bei gegenseitiger Vereinbarung möglich. Hingegen hat der Mieter im ordentlichen Turnus das Vorrecht.

Das Benützen der Waschmaschine ist aus Rücksicht auf die Mitbewohner an Sonntagen nicht gestattet.

Waschzeiten: Zwischen 06.30 und 20.30 Uhr (Sperrzeiten beachten)

Nach jeder Wäsche sind die Waschmaschine, der Waschtrog und die Hahnen zu putzen. Im Turnus müssen alle Mieter nach Plan die Waschküche, den Trocknungsraum inkl. Fenster gründlich reinigen.

Schliessen der Haus- und Untergeschosstüren

Diese werden in der Regel vom Hauswart um 20 Uhr im Winter und um 21 Uhr im Sommer geschlossen. Wer später ein- oder ausgeht, ist verpflichtet, die Türen wieder abzuschliessen.

Einhaltung der Ruhe

Bitte vermeiden Sie jegliche Ruhestörung. Mittagsruhe 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr. Sie unterlassen von 22 – 7 Uhr lärmverursachende Beschäftigungen, laute Musik, Teppichklopfen, Hämmern, Musizieren, Baden, Diskussionen im Treppenhaus. Sie schliessen bez. öffnen Türen, Fensterläden und Storen möglichst leise.

 

 

Allgemeines

Das Anbringen von Antennen u.ä. an der Aussenseite des Hauses ist nicht gestattet

Das Füttern der Vogel ist aus Rücksicht auf die Hausfassaden in unseren Siedlungen untersagt.

Küchenabfälle gehören nicht auf Rasen und Balkon

Es ist untersagt, an Sonntagen Wäsche und Kleider im Freien aufzuhängen

Vor Sturm und Regen ist der Mieter verpflichtet, für rechtzeitiges Schliessen der Fenster oder Einziehen der Storen besorgt zu sein

Sorgfältiges Giessen der Blumen auf dem Balkon verhindert Belästigungen der untern Mieter

In die WC-Schüssel sollen keine Küchenabfälle oder feste Gegenstände geleert werden

Warm- oder Kaltwasser soll nicht unnötig laufen gelassen werden

Im Estrich sind das Rauchen und die Verwendung von Zündhölzern und Kerzen untersagt

Das Reinigen von Mofas und Velos ist nur im Veloraum oder draussen erlaubt

Eltern achten darauf, dass Kinderspielzeuge draussen nicht tagelang unbenützt herumliegen

Zu den Rasen- und Blumenanlagen ist Sorge zu tragen

Das Halten von Hunden, Katzen ist verboten (s. Art. 5 Mietvertrag)

Schäden, die aus Nichtbeachtung der Hausordnung, durch unsorgfältiges Behandeln der Mieträume und falsches Bedienen der Apparate entstehen, gehen zulasten des fehlbaren Mieters.

 

Beanstandungen der Mieter sind schriftlich an die Verwaltung zu richten.

Die Hausordnung ist ein integrierender Bestandteil des Mietvertrages.

 

3604 Thun, 29. März 2009

Wohnbaugenossenschaft Stern

3604 Thun

 

Die Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: sekretariat@wbgstern.ch 
Unsere Adresse: Wohnbau-Genossenschaft Stern, Erlenweg 13, 3604 Thun,  

Tel. 033 336 70 32, Postfach 
Stand: 29. Januar 2010      

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